Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) AM Swiss Finance GmbH Stand: Januar 2026 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der AM Swiss Finance GmbH (nachfolgend „Berater“) und der Kundin/dem Kunden (nachfolgend „Kunde“). Sie gelten für sämtliche Dienstleistungen des Beraters, insbesondere: - Online-Standortbestimmungs-Call (unverbindlicher Erstkontakt) - Erstberatung / Onboarding („Versicherungs-, Vorsorge- & Finanzcheck“) - Einzelaufträge - Jahres-Betreuungsmandat - Maklertätigkeit / Maklermandat im Versicherungsbereich (sofern separat vereinbart) Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden (E-Mail genügt). 2. Dienstleistungen und Leistungsverständnis Der Berater erbringt unabhängige Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den Bereichen Vorsorge, Versicherungen, Finanzplanung, Vermögensaufbau, Budgetierung sowie steuernahe Optimierung im Rahmen der Finanzplanung. Der Berater arbeitet unabhängig und ist an keine einzelne Gesellschaft gebunden. Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Abschlusszwang. 2.1 Online-Standortbestimmungs-Call (15 Minuten) Der Online-Standortbestimmungs-Call dient dem Kennenlernen und einer ersten Einordnung der Situation. Er ist kostenlos und unverbindlich. Daraus entsteht noch kein Beratungs- oder Umsetzungsauftrag. 2.2 Erstberatung / Onboarding – „Versicherungs-, Vorsorge- & Finanzcheck“ Die Erstberatung dient der strukturierten Standortbestimmung der Versicherungs-, Vorsorge- und Finanzsituation und der Erarbeitung konkreter, priorisierter Empfehlungen. Typische Inhalte: - Aufnahme der Ausgangslage (Ziele, Haushalt, Einkommen, Familie, relevante Veränderungen) - Analyse bestehender Versicherungen, Vorsorge (1., 2. und 3. Säule) und wichtiger Finanzthemen - Beurteilung vorhandener Verträge/Offerten - Erarbeitung einer Prioritätenliste und eines Fahrplans 2.3 Einzelaufträge Einzelaufträge sind klar definierte Beratungs- oder Umsetzungsleistungen, z. B.: - Steuererklärung - Vorsorgeanalyse - Pensionierungsplanung - Finanzplanung & Vermögensaufbau - Hypothekenberatung - Einzelberatung / Zweitmeinung Einzelaufträge werden separat vereinbart und nach den Konditionen gemäss aktueller Honorarübersicht/Offerte abgerechnet. 2.4 Jahres-Betreuungsmandat Das Jahres-Betreuungsmandat ist eine laufende Betreuung mit regelmässiger Überprüfung und Unterstützung nach Bedarf. Es umfasst insbesondere: - Jährlicher Termin (digital oder vor Ort) zur Durchsicht von Finanzen, Vorsorge und Versicherungen - Erinnerungssystem zu relevanten Fristen (z. B. Steuerfristen, Säule 3a, Krankenkassen, Kündigungsfristen) - Telefon- & E-Mail-Support für Fragen rund um Versicherungen, Vorsorge und Finanzen - Koordination von Anfragen gegenüber Versicherern/Anbietern nach Absprache - Vertiefte Gesamtdurchsicht im Rahmen eines 3-Jahres-Überprüfungszyklus (mindestens alle drei Jahre) Wichtig: Der Berater erbringt keine Schadenbetreuung. Schadenmeldungen und Schadenabwicklung erfolgen direkt zwischen Kunde und Versicherung. 2.5 Optionales Zusatzmodul: Krankenkassenwechsel Grundversicherung Sofern vereinbart, übernimmt der Berater die jährliche Überprüfung und den Wechsel der Grundversicherung inkl. Kündigung gemäss den Kundenangaben und Bedürfnissen. Das Zusatzmodul ist optional und wird separat verrechnet. 2.6 Maklertätigkeit / Maklermandat im Versicherungsbereich Sofern der Kunde ein Maklermandat unterzeichnet, kann der Berater im Versicherungsbereich Offerten einholen, Verträge prüfen sowie Mutationen/Kündigungen koordinieren. Abschlüsse, Änderungen oder Kündigungen erfolgen ausschliesslich nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. 3. Auftragserteilung und Kommunikation Ein Auftrag kommt zustande durch: - schriftliche Bestätigung (inkl. E-Mail), - digitale Zustimmung (z. B. Onlineformular/Signatur), - oder eine eindeutig verbindliche Handlung (z. B. bestätigte Terminbuchung mit Leistungsbezug). Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich elektronisch (E-Mail, Onlineformulare, elektronische Signatur), sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Form verlangt. 4. Honorar, Vergütung und Zahlungsbedingungen Alle Honorare verstehen sich exkl. MwSt., sofern der Berater mehrwertsteuerpflichtig ist. 4.1 Erstberatung / Onboarding Für die Erstberatung gilt ein fixes Honorar von CHF 250.– pro Haushalt / KMU. Gutschrift: Bei Erteilung eines Einzelauftrags oder Abschluss eines Jahres-Betreuungsmandats innerhalb von 12 Monaten wird das Onboarding-Honorar von CHF 250.– vollumfänglich angerechnet. 4.2 Jahres-Betreuungsmandat Das Jahres-Betreuungsmandat beträgt CHF 350.– pro Jahr (pro Haushalt / KMU), zahlbar jährlich im Voraus, sofern nicht anders vereinbart. 4.3 Einzelaufträge Einzelaufträge werden je nach Thema zu klar definierten Pauschalen oder nach Aufwand abgerechnet (gemäss Offerte/Honorarübersicht). Mandatskundinnen und -kunden erhalten auf Einzelaufträge 30 % Preisnachlass, sofern nichts anderes vereinbart ist. 4.4 Optionales Zusatzmodul Krankenkassenwechsel Grundversicherung Das Zusatzmodul beträgt CHF 50.– pro Jahr, zahlbar im Voraus zusammen mit dem Jahres-Betreuungsmandat, sofern nicht anders vereinbart. 4.5 Rechnungen, Zahlungsfrist, Verzug Rechnungen sind innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann ab der zweiten Mahnung eine Mahngebühr von CHF 20.– erhoben werden. Der Berater ist berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten. 4.6 Termine / No-Show Termine sind mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen oder zu verschieben. Nicht fristgerecht abgesagte Termine oder No-Shows können mit einer Pauschale von CHF 200.– in Rechnung gestellt werden. 5. Transparenz zu Drittvergütungen (Provisionen) und keine Doppelvergütung Bei Vermittlungen oder Abschlüssen über Versicherungen, Banken oder andere Produktanbieter kann der Berater marktübliche Vergütungen erhalten (z. B. Abschluss- oder Bestandesvergütungen). Der Berater legt solche Vergütungen transparent offen, soweit dies im konkreten Fall relevant ist. Keine Doppelvergütung: Für Leistungen, die bereits durch Drittvergütungen abgegolten sind, werden keine zusätzlichen Honorare für dieselben Leistungen verrechnet. Separate Analysen, Zusatzaufträge oder ausdrücklich beauftragte Dienstleistungen bleiben davon unberührt. 6. Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Beratung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäss bereitzustellen sowie Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Kunde Mitwirkung oder liefert er falsche/unvollständige Angaben, kann dies die Qualität der Beratung beeinträchtigen; daraus entstehende Nachteile gehen zu Lasten des Kunden. 7. Sorgfalt, Haftung und Abgrenzungen Der Berater erbringt seine Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt. Eine Haftung besteht ausschliesslich bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die im jeweiligen Vertragsjahr tatsächlich bezahlten Honorare begrenzt. Keine Ergebnisgarantie: Der Berater übernimmt keine Garantie für finanzielle Ergebnisse (z. B. Steuerersparnisse, Renditen, Prämienentwicklungen oder Leistungszusagen von Dritten). Entscheidungen und Umsetzungen liegen beim Kunden. Keine Rechts- oder Treuhandvertretung: Es wird keine rechtsverbindliche Beratung im Sinne eines Anwalts oder Treuhänders erbracht. Bei Spezialfragen wird empfohlen, entsprechende Fachpersonen beizuziehen. 8. Datenschutz und Vertraulichkeit Der Berater bearbeitet Personendaten unter Einhaltung des Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG). Details sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen: www.amsf.ch/datenschutzerklaerung Sämtliche Unterlagen und Informationen werden vertraulich behandelt. Elektronische Kommunikation (E-Mail) kann Sicherheitsrisiken bergen; auf Wunsch können alternative Kommunikationswege vereinbart werden. 9. Vertragsdauer und Kündigung 9.1 Einzelaufträge Einzelaufträge enden mit Erbringung der vereinbarten Leistung oder mit Abschluss des vereinbarten Projekts. 9.2 Jahres-Betreuungsmandat Das Jahres-Betreuungsmandat läuft jeweils 12 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode schriftlich gekündigt wird (E-Mail genügt). 9.3 Maklermandat Ein Maklermandat gilt grundsätzlich unbefristet und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen auf Monatsende widerrufen werden, sofern im Maklermandat nichts Abweichendes geregelt ist. 9.4 Wirkung der Kündigung / Rückerstattung Bereits erbrachte Leistungen bleiben von der Kündigung unberührt. Bereits geleistete Zahlungen werden bei vorzeitiger Vertragsauflösung nicht anteilig zurückerstattet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. 10. Schlussbestimmungen Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich, soweit gesetzlich zulässig. AM Swiss Finance GmbH Zollikerstrasse 24, 8702 Zollikon michel@amsf.ch www.amsf.ch Inhaber: Alain Michel
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Finanzplaner mit eidg. Fachausweis