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Rechtliches

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)

Die Vertragsgrundlage für Beratungs-, Analyse-, Planungs-, Betreuungs- und separat vereinbarte Vermittlungsleistungen von AM Swiss Finance.

Stand: 3. September 2026AM Swiss Finance GmbH · Zürich
Inhaltsübersicht

1. Geltungsbereich und Rangfolge

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der AM Swiss Finance GmbH, Flurstrasse 19, 8048 Zürich (nachfolgend «AMSF»), und ihren Kundinnen und Kunden.

Sie gelten für die von AMSF angebotenen Beratungs-, Analyse-, Planungs- und gegebenenfalls separat vereinbarten Vermittlungs- oder Betreuungsleistungen. Dazu gehören insbesondere der AMSF Finanz-Check, der AMSF Pensionierungs-Check, der AMSF Familienvorsorge-Check, die AMSF Pensionierungsplanung, die AMSF Familienvorsorgeanalyse, individuell offerierte Beratungsaufträge, bestehende beziehungsweise gezielt angebotene Jahres-Betreuungsmandate sowie separat vereinbarte Versicherungsvermittlungs- oder Makleraufträge.

Eine individuelle Offerte, Auftragsbestätigung, ein Mandatsvertrag oder eine produktspezifische Leistungsbeschreibung geht diesen AVB vor, soweit darin ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist. Angaben auf der Website dienen der Information; für Umfang, Honorar und konkrete Leistung ist die schriftliche oder digitale Auftragsbestätigung massgebend.

2. Kostenloses Erst- oder Eignungsgespräch

Ein kostenloses Erst- oder Eignungsgespräch von in der Regel 15 Minuten dient dem Kennenlernen, der Einordnung des Anliegens und der Prüfung, welche Beratungsform grundsätzlich passen könnte. Es umfasst keine vertiefte Unterlagenprüfung, keine Berechnung und keine individuelle Fachberatung. Durch die Terminbuchung allein entsteht kein kostenpflichtiger Beratungs- oder Umsetzungsauftrag.

3. Aktuelle Beratungsleistungen

3.1 CHF-250-Checks. Der AMSF Finanz-Check, der AMSF Pensionierungs-Check und der AMSF Familienvorsorge-Check werden zum Pauschalhonorar von je CHF 250 angeboten. Sie sind eigenständige, klar begrenzte Leistungen. Der konkrete Prüfrahmen ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung und Auftragsbestätigung. Ein späterer Auftrag wird separat vereinbart und grundsätzlich nicht automatisch auf den Check angerechnet. Eine Anrechnung erfolgt nur, wenn AMSF dies im konkreten Fall ausdrücklich schriftlich zusagt.

3.2 Pensionierungsplanung. Die AMSF Pensionierungsplanung ist eine eigenständige Honorarleistung. Das Honorar beginnt bei CHF 2'000. Umfang und Preis richten sich nach Komplexität, Personenkonstellation, Vorsorgegefässen, gewünschten Szenarien, Wohneigentum und erforderlicher Analysetiefe. Vor Auftrag erhält die Kundschaft eine verbindliche Offerte. Umsetzung, Produkt-, Versicherungs- oder Hypothekarleistungen, Policenservice und spätere Reviews sind nur enthalten, wenn sie separat schriftlich vereinbart werden.

3.3 Familienvorsorgeanalyse. Der Basisauftrag der AMSF Familienvorsorgeanalyse beträgt CHF 2'500. Bei bestehendem selbstgenutztem Wohneigentum gehört das Zusatzmodul «Wohneigentum & Hypothek» für CHF 750 zum Mandat, sofern der Fall angenommen wird. Die Zusatzmodule «Familienereignis & Pensum» für CHF 950 und «Finanzplan & Vermögensaufbau» für CHF 2'200 können separat vereinbart werden. Weitere oder komplexere Leistungen werden vor Arbeitsbeginn schriftlich offeriert.

3.4 Individuelle Vertiefungen. Weitere individuell offerierte Beratungsleistungen werden nur im konkret vereinbarten Umfang erbracht. Spezialfragen ausserhalb des eigenen Leistungsrahmens werden abgegrenzt; bei Bedarf wird der Beizug geeigneter Fachpersonen empfohlen.

4. Jahres-Betreuungsmandat / Finanzabo – Bestandskundenregelung

Das Jahres-Betreuungsmandat beziehungsweise Finanzabo ist kein allgemein buchbares Neukundenprodukt mehr. Es bleibt für bestehende Kundenverhältnisse bestehen und kann zusätzlich gezielt bestehenden AMSF-Kundinnen und -Kunden angeboten werden. Es besteht kein allgemeiner Anspruch auf Abschluss oder Verlängerung.

Für bereits bestehende Jahres-Betreuungsmandate gelten die beim jeweiligen Vertragsabschluss vereinbarten Konditionen weiter. Soweit im konkreten Mandat die bisherigen Standardkonditionen vereinbart wurden, können dazu insbesondere ein Jahresbeitrag von CHF 350, ein Preisnachlass von 30 % auf dafür vorgesehene Einzelaufträge und ein optionales Grundversicherungs-Wechselmodul von CHF 50 gehören. Diese historischen Konditionen werden durch diese AVB weder rückwirkend entzogen noch als allgemeines Angebot für neue Mandate zugesichert.

Bei neu gezielt angebotenen Jahres-Betreuungsmandaten an bestehende Kundinnen und Kunden gelten ausschliesslich die Konditionen der individuellen Offerte beziehungsweise Auftragsbestätigung.

Für vor Inkrafttreten dieser AVB bereits beauftragte frühere Onboarding-/Erstberatungsleistungen bleiben ausdrücklich zugesagte Anrechnungsregeln bestehen. Für die aktuellen CHF-250-Checks gilt demgegenüber die Regel von Ziffer 3.1.

5. Versicherungsvermittlung und Drittvergütungen

Versicherungsvermittlung, Maklertätigkeit oder Produktumsetzung erfolgt nur, wenn dies separat vereinbart wird. Abschlüsse, Änderungen oder Kündigungen erfolgen nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Kundschaft.

Soweit AMSF beziehungsweise der eingesetzte ungebundene Versicherungsvermittler im Zusammenhang mit einer Versicherungsvermittlung Entschädigungen von Versicherungsunternehmen oder anderen Dritten erhält, werden der Kundschaft vor Vertragsabschluss die gesetzlich erforderlichen Informationen über die Arten dieser Entschädigungen in verständlicher Form offengelegt. Allfällige Interessenkonflikte werden nach den anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben behandelt.

Eine honorarbasierte Analyse oder Planung verpflichtet die Kundschaft nicht dazu, eine spätere Umsetzung über AMSF vorzunehmen.

6. Auftragserteilung und elektronische Kommunikation

Ein kostenpflichtiger Auftrag kommt zustande, wenn die Kundschaft eine Offerte, Auftragsbestätigung oder klar bezeichnete kostenpflichtige Leistung schriftlich oder digital bestätigt. Eine E-Mail-Bestätigung genügt, sofern keine strengere Form vereinbart oder gesetzlich erforderlich ist.

Bei elektronischen Bestell- oder Buchungsprozessen werden Leistungsumfang und Preis vor der verbindlichen Auftragserteilung angezeigt beziehungsweise schriftlich bestätigt. Die Kundschaft erhält eine elektronische Bestätigung der Auftragserteilung.

Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich digital. Für sensible Unterlagen können von AMSF bezeichnete Formulare, geschützte Übermittlungswege oder Kundenbereiche eingesetzt werden. Zugangsdaten, Passwörter und nicht benötigte besonders schützenswerte Angaben sollen nicht über ungesicherte Kanäle übermittelt werden.

7. Honorar, Rechnung und Termine

Alle Honorare werden in Schweizer Franken ausgewiesen. Massgebend sind die aktuelle Produktbeschreibung und insbesondere die verbindliche Offerte oder Auftragsbestätigung. Allfällige gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer wird dort transparent ausgewiesen.

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann ab der zweiten Mahnung eine Mahngebühr von CHF 20 erhoben werden; AMSF kann weitere Leistungen bis zur Zahlung fälliger Beträge zurückstellen.

Vereinbarte Beratungstermine sind mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen oder zu verschieben. Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen kann, sofern die reservierte Zeit nicht anderweitig genutzt werden kann und nichts anderes vereinbart wurde, eine Ausfallpauschale bis CHF 200 verrechnet werden.

8. Mitwirkungspflichten und Datengrundlage

Die Kundschaft stellt die für den vereinbarten Auftrag erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, wahrheitsgemäss und rechtzeitig bereit. AMSF darf grundsätzlich auf die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Angaben und Unterlagen vertrauen, soweit keine offensichtlichen Widersprüche bestehen.

Fehlende, veraltete oder unrichtige Angaben können die Analyse oder Empfehlung beeinflussen. Erkennt AMSF eine wesentliche Datenlücke oder einen Sachverhalt ausserhalb des vereinbarten Prüfrahmens, kann die Bearbeitung bis zur Klärung ausgesetzt oder ein zusätzlicher Auftrag vorgeschlagen werden.

9. Leistungsgrenzen und Fachschnittstellen

AMSF erbringt die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt. Geschuldet ist eine sorgfältige Analyse, Einordnung oder Beratung, nicht ein bestimmter finanzieller Erfolg.

Angaben zu Steuern, Recht, Nachlass, Vorsorgeleistungen, Finanzierungen, Kapitalmärkten oder Leistungen Dritter können von gesetzlichen Änderungen, Behördenentscheiden, Anbieterbedingungen oder individuellen Umständen abhängen. Verbindliche Rechts-, Steuer-, Treuhand- oder Nachlassberatung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich zum vereinbarten und fachlich zulässigen Auftrag gehört; andernfalls wird der Beizug der zuständigen Fachperson empfohlen.

Entscheide und Umsetzungen erfolgen letztlich durch die Kundschaft. Leistungen und Zusagen von Versicherern, Banken, Pensionskassen, Behörden und anderen Dritten liegen ausserhalb des Einflussbereichs von AMSF.

10. Datenschutz und Vertraulichkeit

AMSF bearbeitet Personendaten nach der jeweils veröffentlichten Datenschutzerklärung und den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Es werden nur diejenigen Daten angefordert und verwendet, die für den vereinbarten Zweck erforderlich sind. Mitarbeitende und beigezogene Dienstleister werden im Rahmen der anwendbaren Vorgaben zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz verpflichtet.

11. Vertragsdauer, Beendigung und Übergangsregeln

Einzelaufträge und Checks enden mit Erbringung der vereinbarten Leistung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

Für bestehende Jahres-Betreuungsmandate gelten Laufzeit, Verlängerung und Kündigung gemäss dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Mandat und den damals wirksam einbezogenen Bedingungen. Soweit dort die bisherige AMSF-Standardregel vereinbart wurde, beträgt die Laufzeit 12 Monate und verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Für separat abgeschlossene Makler- oder Versicherungsvermittlungsmandate gelten die dort vereinbarten Beendigungs- und Widerrufsregeln.

Eine neue Fassung dieser AVB ändert bestehende Verträge nicht rückwirkend, soweit die Änderung nicht wirksam vereinbart wurde oder zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.

12. Haftung

Die Haftung von AMSF richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt in jedem Fall unberührt. Insbesondere wird eine Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit nicht im Voraus ausgeschlossen.

Keine Haftung wird für Nachteile übernommen, die ausschliesslich auf unrichtigen oder unvollständigen Kundenangaben, nicht offengelegten Umständen, eigenmächtigen Abweichungen von der vereinbarten Vorgehensweise oder Entscheidungen Dritter beruhen, soweit AMSF hierfür kein eigenes Verschulden trifft.

13. Urheber- und Nutzungsrechte

Von AMSF erstellte Berichte, Berechnungen, Vorlagen und Unterlagen sind für die vertraglich vereinbarte Nutzung durch die Kundschaft bestimmt. Eine gewerbliche Weiterverwendung, Veröffentlichung oder Vervielfältigung über diesen Zweck hinaus bedarf der vorgängigen Zustimmung von AMSF, soweit keine zwingenden Rechte entgegenstehen.

14. Änderungen der AVB

Für neue Aufträge gilt die bei Auftragserteilung einbezogene Fassung der AVB. Änderungen bestehender Vertragsverhältnisse erfolgen nur im rechtlich zulässigen Rahmen und werden der betroffenen Kundschaft in geeigneter Form mitgeteilt.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere zwingende Gerichtsstände bei Konsumentenverträgen, bleiben vorbehalten.

Stand: 3. September 2026Zum Seitenanfang ↑